Seit dem 01. Juli 1993 arbeiten wir als „Arbeitskreis Zahngesundheit WL im Kreis Warendorf“ zusammen:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des AKZG WAF
- Gesundheitsamt Warendorf
- Niedergelassene Zahnärzte im Kreis Warendorf
Die Verhütung von Zahnerkrankungen ist gesetzlich im § 21 SGB V (Gesetzliche Grundlagen) verankert. Hier ist die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Grundschulen mit ihren verschiedenen Maßnahmen festgeschrieben. In spezifischen Programmen setzt der Arbeitskreis Zahngesundheit Gruppenprophylaxe, Beratung zur Mundhygiene und (zahn-)gesunder Ernährung in Kindertagesstätten und Grundschulen im Kreisgebiet um.